GKV: Kostenerstattung
Als Privatpraxis ohne Kassensitz kann ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, besteht jedoch die Möglichkeit einer Kostenübernahme über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren. Wenn Sie trotz langer Suche keinen Therapieplatz in einer niedergelassenen Praxis finden oder nur mit einer unzumutbar langen Wartezeit, haben Sie Anspruch darauf, die notwendige psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis zu erhalten.
Das Vorgehen sieht wie folgt aus: Zunächst lernen wir uns in einem Erstgespräch kennen. Wenn wir uns für eine Zusammenarbeit entscheiden, muss vor Therapiebeginn ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden. Die Krankenkasse muss zunächst die Kostenübernahme bewilligen. Dies kann in der Regel zwischen vier und zwölf Wochen dauern.
Ich arbeite mit dem Dienstleister TEPAVI (tepavi.de) zusammen, der den Antragsprozess übernimmt und die Bewilligungschancen deutlich erhöht. Für diese Dienstleistung entsteht ein einmaliger Kostenbeitrag (i. d. R. 200 €), der nur bei Bewilligung zu zahlen ist.
Da Kosten, die vor der Genehmigung anfallen, von der Krankenkasse nicht erstattet werden, müssen Sie diese selbst tragen:
Das Erstgespräch: 134 €
Die TEPAVI-Gebühr: ca. 200 €
Falls gewünscht, weitere Sitzungen während der Wartezeit: 134 € pro Sitzung
Rechnen Sie daher zu Beginn mit Kosten von mindestens 334 €.
Bitte beachten Sie: Sollte die Krankenkasse nicht die vollen Kosten erstatten, müssen Sie die Differenz selbst tragen. Das ist zwar nicht üblich, aber es gibt einige Kassen, die gelegentlich nicht den vollständigen Betrag übernehmen. In diesem Fall kann es sein, dass Sie ca. 10–30 € pro Sitzung selbst zahlen müssen.
Wenn Sie sich für dieses Vorgehen interessieren und die Bedingungen für Sie passen, können Sie mir gerne eine E-Mail schreiben (kontakt@praxis-perea.de) oder anrufen (0176 977 357 97), um offene Fragen zu klären und einen Termin zu vereinbaren.
© 2025 Luis Eduardo Perea de la Torre